Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen

Die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist die Grundlage für Mobilität, Lernen und Arbeiten in der gesamten EU.

Ohne die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist es schwerer, Mobilitäts-, Bildungs- und Jobchancen in der ganzen EU zu ergreifen.

Für die Anerkennung von Qualifikationen gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

  • Anerkennung für die weitere allgemeine und berufliche Bildung
  • Anerkennung für den Zugang zu Beschäftigung und reglementierten Berufen

 

Anerkennung für die weitere allgemeine und berufliche Bildung

Politischer Hintergrund

Die Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 fördert die automatische gegenseitige Anerkennung von:

  • Hochschulqualifikationen und Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II
  • Ergebnissen von Lernzeiten im Ausland

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis 2025 einen Rahmen für die automatische gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen aller Mitgliedstaaten zu schaffen.

Auch die automatische und vollständige Anerkennung von Lernzeiten im Ausland und die automatische Anerkennung von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II, mit denen eine Hochschulberechtigung erworben wird, sind Gegenstand der Empfehlung.

Das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen) des Europarats und der UNESCO wurde 1997 in Lissabon verabschiedet. Es ist das wichtigste Rechtsinstrument für die Anerkennung von Qualifikationen in der UNESCO-Region Europa und Nordamerika. Es verleiht dem Inhaber einer Qualifikation aus einem Unterzeichnerstaat den Anspruch, seine/ihre Qualifikation in einem anderen Unterzeichnerstaat bewerten zu lassen. Eine solche Bewertung und anschließende Anerkennung kann folgenden Zwecken dienen:

  • Zugang zu weiterführender Hochschulbildung
  • Führen eines akademischen Titels
  • Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens haben sich auch dazu verpflichtet, nationale Regelungen für die Bewertung von Qualifikationen von Flüchtlingen und Vertriebenen einzuführen, zu denen oftmals keine offiziellen Dokumente vorliegen. 

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Informationen über die Anerkennung von Qualifikationen

Das ENIC-NARIC-Netz entwickelt einheitliche Strategien und Methoden zur Anerkennung von Qualifikationen in allen europäischen Ländern. Das Netz besteht aus dem Europäischen Netz der Informationszentren (ENIC), das vom Europarat und der UNESCO eingerichtet wurde, und den nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC), die von der Europäischen Kommission geschaffen wurden.

Über das ENIC-NARIC-Portal beantworten die ENIC-NARIC-Länderbüros Fragen zur Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der weiterführenden allgemeinen oder beruflichen Bildung. 

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Politischer Hintergrund

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU unterliegt der Richtlinie 2005/36/EG.

Diese Richtlinie sieht Folgendes vor:

  • ein System der automatischen Anerkennung für Krankenpflegepersonal, Hebammen und Entbindungspfleger, Ärzte und Ärztinnen (Allgemeinmediziner/innen und Fachärzte/Fachärztinnen), Zahnärzte und Zahnärztinnen, Apotheker/innen, Architekten und Architektinnen sowie Tierärzte und Tierärztinnen;
  • ein allgemeines Anerkennungssystem für andere reglementierte Berufe wie Lehrkräfte, Übersetzer/innen und Immobilienmakler/innen;
  • ein Anerkennungssystem aufgrund der Berufserfahrung, z. B. für Schreiner/innen, Polsterer/Polsterinnen und Kosmetiker/innen.

Weitere Informationen: Anerkennung reglementierter BerufeDatenbank der reglementierten Berufe

Berufsspezifische Rechtsvorschriften

Berufe, die spezifischen Rechtsvorschriften unterliegen, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG ausgenommen. Dazu zählen z. B. Seeleute, Abschlussprüfer/innen, Versicherungsvermittler/innen, Flugzeugführer/innen und andere Berufe im Verkehrssektor, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Handelsvertreter/innen sowie Tätigkeiten, die die Verwendung von Giftstoffen umfassen. Berufe, für die spezifische Rechtsvorschriften gelten

Der Europäische Berufsausweis (EPC) kann online beantragt werden und dient der Anerkennung von Qualifikationen für diese fünf Berufe: Krankenschwester/-pfleger für allgemeine Pflege, Physiotherapeut/in, Apotheker/in, Immobilienmakler/in und Bergführer/in.